Zulassung und Hygiene
Auch der kleinste Imbiss ist ein Lebensmittelunternehmen und fällt unter die VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene (Stand 2026). Auslöser der Pflichten ist die Lebensmittelunternehmereigenschaft, nicht die Größe der Küche. Ein Handwaschbecken mit fließend Warm- und Kaltwasser, Seifenspender und Einmalhandtüchern ist daher auch im Truck vorgeschrieben.
Böden müssen rutschfest, wasserundurchlässig und leicht zu reinigen sein, Wände und Decken glatt, abwaschbar und nicht wasseraufnehmend. Reine und unreine Arbeitsbereiche sind gegen Kreuzkontamination zu trennen. Diese Anforderungen plant 1kuechen.de in die Möbel ein; die bauliche Umsetzung und die Prüfung verantwortet der Betreiber.
Ein Foodtruck stellt zusätzliche Anforderungen, weil die Küche mobil ist: Wasser- und Abwassertanks, die Gasanlage und die Stromversorgung müssen für den Fahrbetrieb ausgelegt und regelmäßig geprüft sein. 1kuechen.de plant die Möbel und Arbeitsflächen so, dass sie in den begrenzten Raum passen und im Betrieb sicher fixiert sind. Die Küchenausstattung bleibt dabei im Rahmen von 15.000 bis 25.000 € (Marktübliche Spanne, Stand 2026); Kochtechnik und Kühlung werden geplant und vermittelt, die Lieferzeit nennen wir mit dem Angebot.