Küche für Vermieter: Möblierungszuschlag und Abschreibung
Eine vermietete Einbauküche wird über zehn Jahre abgeschrieben — das entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 3. August 2016 (Az. IX R 14/15), bestätigt durch das BMF-Schreiben vom 16. Mai 2017. Der Möblierungszuschlag darf nach den Berliner Leitlinien zwei Prozent des Zeitwerts monatlich betragen. 1kuechen.de fasst die belegte Rechtslage zusammen — als Recherche, nicht als Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Einbauküche wird über zehn Jahre abgeschrieben — Grundlage ist das BFH-Urteil vom 3. August 2016 (Az. IX R 14/15), bestätigt durch das BMF-Schreiben vom 16. Mai 2017.
- In der amtlichen AfA-Tabelle existiert keine Position „Einbauküche“; die Zehn-Jahres-Regel folgt allein aus dem BFH-Urteil und dem BMF-Schreiben.
- Der Möblierungszuschlag beträgt nach den Berliner Leitlinien zwei Prozent des Zeitwerts monatlich.
- Rechenbeispiel: Eine 5.000-Euro-Küche ergibt 100 Euro Zuschlag pro Monat und amortisiert sich in gut vier Jahren.
- Bei steuerfreier Wohnraumvermietung ist die Vorsteuer nicht abziehbar (§ 4 Nr. 12 UStG); ein Kleinvermieter ist umsatzsteuerlich Verbraucher.
Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026 · Redaktionell geprüft von der Fachredaktion 1kuechen.de
Diese Darstellung ist eine Recherche, keine Steuerberatung.
Abschreibung über zehn Jahre
Eine vermietete Einbauküche schreiben Vermieter über zehn Jahre gleichmäßig ab — so entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 3. August 2016 (Az. IX R 14/15), bestätigt durch das BMF-Schreiben vom 16. Mai 2017. Die Küche gilt dabei als ein einheitliches Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungskosten Jahr für Jahr zu einem Zehntel als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.
Vor diesem Urteil wurden Spüle und Herd oft als unselbständige Gebäudebestandteile behandelt und der Rest sofort abgezogen. Der Bundesfinanzhof ordnete die Einbauküche stattdessen als eigenes Wirtschaftsgut ein. Damit ist die Zehn-Jahres-Verteilung heute der Regelfall für neu angeschaffte Küchen in Mietwohnungen.
Warum die Einbauküche nicht in der AfA-Tabelle steht
In der amtlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter existiert keine Position „Einbauküche“ — die zehnjährige Nutzungsdauer ergibt sich ausschließlich aus dem BFH-Urteil vom 3. August 2016 (Az. IX R 14/15) und dem bestätigenden BMF-Schreiben vom 16. Mai 2017. Wer eine Küche „laut AfA-Tabelle“ über zehn Jahre abschreibt, beruft sich auf eine Quelle, die diese Position gar nicht enthält.
Diese Verwechslung ist weit verbreitet, weil die Zehn-Jahres-Zahl intuitiv wie ein AfA-Tabellenwert wirkt. Tatsächlich ist sie das Ergebnis höchstrichterlicher Rechtsprechung. Für die korrekte Begründung in der Steuererklärung zitieren Vermieter deshalb das BFH-Aktenzeichen IX R 14/15 und das BMF-Schreiben vom 16. Mai 2017 — nicht eine AfA-Tabelle.
„Eine Einbauküche mit ihren Elementen ist ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren.“
— Sinngemäß nach BFH-Urteil vom 3. August 2016, Az. IX R 14/15, und BMF-Schreiben vom 16. Mai 2017
Möblierungszuschlag und Amortisation berechnen
Der Möblierungszuschlag beträgt nach den Berliner Leitlinien zwei Prozent des Zeitwerts der Einbauküche monatlich. Bei einer 5.000-Euro-Küche ergibt das 100 Euro pro Monat und eine rechnerische Amortisation in gut vier Jahren. Geben Sie den Kaufpreis ein — das Ergebnis erscheint sofort, ohne dass Sie zuvor Daten hinterlassen.
Ihre Angabe
Ergebnis
- Möblierungszuschlag (2 % vom Zeitwert, monatlich)
- 100 € / Monat
- Rechnerische Amortisation
- 4,2 Jahre
- entspricht rund 50 Monaten
Vereinfachte Darstellung: Der Kaufpreis wird als Startzeitwert angesetzt. Der Zeitwert einer Einbauküche sinkt über die Nutzungsdauer, deshalb fällt der zulässige Möblierungszuschlag im Zeitverlauf. Grundlage der 2-Prozent-Regel sind die Berliner Leitlinien; die Nutzungsdauer folgt dem BFH-Urteil vom 3. August 2016 (Az. IX R 14/15).
Vorsteuer bei Vermietung und im Gewerbe
Bei steuerfreier Wohnraumvermietung ist die Vorsteuer aus dem Küchenkauf nicht abziehbar, weil die Wohnraumvermietung nach § 4 Nummer 12 Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei ist. Der private Vermieter zahlt die 19 Prozent Umsatzsteuer damit als endgültige Anschaffungskosten und schreibt den Bruttobetrag über zehn Jahre ab.
Anders im Gewerbe: Wer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, zieht die im Küchenpreis enthaltene Vorsteuer voll ab. Weil ein Kleinvermieter umsatzsteuerlich Verbraucher ist, weist 1kuechen.de private Vermieter nur mit Bruttopreisen inklusive Umsatzsteuer aus — nicht mit Nettopreisen.
Keine Aufteilung in geringwertige Wirtschaftsgüter
Eine als Einheit gekaufte Einbauküche lässt sich nicht in einzelne geringwertige Wirtschaftsgüter zerlegen, um sie sofort abzuziehen — eine solche künstliche Aufteilung wird nach § 42 der Abgabenordnung als Gestaltungsmissbrauch nicht anerkannt. Die Küche bleibt ein Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren (BFH, Az. IX R 14/15).
Für Vermieter bedeutet das: Ein einzelner Rechnungsposten je Schrank oder Gerät ändert nichts an der einheitlichen Behandlung, wenn die Küche als Ganzes bestellt und eingebaut wurde. Einzeln und unabhängig beschaffte Geräte sind davon zu unterscheiden.
Rechenbeispiel im Überblick
Das Beispiel einer 5.000-Euro-Küche zeigt, wie Möblierungszuschlag und Amortisation zusammenhängen. Der Zuschlag von 100 Euro pro Monat holt die Anschaffungskosten in gut vier Jahren wieder herein; parallel läuft die Abschreibung über zehn Jahre.
| Kennzahl | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Kaufpreis (Beispiel) | 5.000 € | Beispielwert |
| Möblierungszuschlag | 100 € / Monat | 2 % des Zeitwerts, Berliner Leitlinien |
| Amortisation | gut vier Jahre | Kaufpreis geteilt durch Monatszuschlag |
| Abschreibungsdauer | 10 Jahre | BFH IX R 14/15, BMF 16.05.2017 |
Diese Darstellung ist eine Recherche, keine Steuerberatung. Der zulässige Zuschlag sinkt mit dem Zeitwert der Küche.
Häufige Fragen zu Küche, Abschreibung und Möblierungszuschlag
Antworten zu Abschreibungsdauer, AfA-Tabelle, Möblierungszuschlag, Vorsteuer und geringwertigen Wirtschaftsgütern — als Recherche, nicht als Steuerberatung.
Über wie viele Jahre wird eine Einbauküche abgeschrieben?
Steht die Einbauküche in der AfA-Tabelle?
Wie hoch darf der Möblierungszuschlag sein?
Kann ich die Küche als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen?
Ist die Vorsteuer bei einer Mietwohnung abziehbar?
Was ist der Möblierungszuschlag überhaupt?
Nach wie vielen Jahren hat sich eine vermietete Küche amortisiert?
Muss der Möblierungszuschlag im Mietvertrag ausgewiesen werden?
Kann ich die Küche sofort in voller Höhe abschreiben?
Gilt die Abschreibung auch für einzelne Elektrogeräte?
Ist ein Kleinvermieter umsatzsteuerlich Verbraucher?
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