Hygiene in der kalten Küche
Die kalte Küche eines Cafés fällt unter die VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, sobald Kuchen, Snacks oder Sandwiches zubereitet werden (Stand 2026). Auslöser ist die Lebensmittelunternehmereigenschaft, nicht die Größe der Küche. Ein Handwaschbecken mit fließend Warm- und Kaltwasser, Seifenspender und Einmalhandtüchern gehört daher in jede Planung.
Böden müssen rutschfest und wasserundurchlässig, Wände und Decken glatt, abwaschbar und nicht wasseraufnehmend sein. 1kuechen.de plant abwaschbare Arbeitsflächen und Kühlunterbauten in die Theken- und Buffetmöbel ein; die bauliche Umsetzung von Böden, Wänden und Anschlüssen verantwortet der Betreiber.
In der Praxis unterschätzen viele Betreiber, wie viel Fläche das Rückbuffet und die kalte Küche binden. Wer die Theke zu knapp plant, verliert Arbeitstempo im Betrieb; wer sie zu groß plant, zahlt nach der Faustregel von 1.500 bis 2.500 € je m² Gastrofläche unnötig (IHK München, Stand 2026). 1kuechen.de teilt die Fläche im Aufmaß so auf, dass Barista, Ausgabe und kalte Küche ohne Kreuzung der Wege arbeiten. Die Möbel liefern wir aus eigener Fertigung; die Lieferzeit beträgt 4 bis 8 Wochen ab Auftragsbestätigung (Richtwert von 1kuechen.de, Stand 2026).