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Gewerbe und Objekt

Kantinen und Betriebsverpflegung

1kuechen.de liefert die möbelseitige Ausstattung von Teeküchen, Kaffeeküchen und Pausenraum-Zeilen für Betriebe. Ab mehr als 10 Beschäftigten greift die Pausenraum-Pflicht der ASR A4.2 — ein fester Ansprechpartner koordiniert die Ausstattung über alle Standorte.

Zuletzt aktualisiert: 11. August 2026 · Redaktionell geprüft von der Fachredaktion 1kuechen.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 372.600 Unternehmen in Deutschland haben 10 oder mehr Mitarbeiter (Marktwert, Stand 2026) und bilden die Zielgruppe für Betriebsverpflegung und Teeküchen.
  • Ab mehr als 10 gleichzeitig Beschäftigten ist nach der Arbeitsstättenregel ASR A4.2 ein Pausenraum bereitzustellen — mindestens 6 m² und mindestens 1 m² je gleichzeitigem Nutzer.
  • 1kuechen.de liefert die möbelseitige Ausstattung von Teeküchen und Betriebs-Kaffeeküchen; die gewerbliche Großküchentechnik kommt über Fachpartner oder ist bauseits zu stellen.
  • Meterpreise beginnen bei 600–900 € ohne Geräte und reichen bis 1.300–1.900 € mit Markengeräten (Richtwerte von 1kuechen.de, verbindlich nach Aufmaß).
  • Prüfung des Gewerbenachweises binnen 24 Stunden an Werktagen; ein fester Ansprechpartner koordiniert die Ausstattung über alle Standorte.

Wer Betriebsverpflegung und Teeküchen braucht

Betriebsverpflegung reicht von der einfachen Teeküche bis zur zentralen Kantine. Rund 372.600 Unternehmen in Deutschland haben 10 oder mehr Mitarbeiter (Marktwert, Stand 2026) und fallen damit unter die Pausenraum-Pflicht der Arbeitsstättenregel ASR A4.2. Für all diese Betriebe ist eine funktionierende Pausen- und Teeküche kein Zusatz, sondern Teil der Arbeitsstättenausstattung.

1kuechen.de bedient diesen Bedarf möbelseitig: Teeküchen, Kaffeeküchen und Pausenraum-Zeilen mit Schränken, Arbeitsflächen, Spülen und Einbaugeräten. Die Meterpreise beginnen bei 600 bis 900 € ohne Geräte (Richtwert von 1kuechen.de, verbindlich nach Aufmaß). Die gewerbliche Großküchentechnik einer Vollküche kommt über Fachpartner oder ist bauseits zu stellen.

Regeln für Teeküchen und Pausenräume

Wer eine Teeküche oder einen Pausenraum plant, bewegt sich in einem klaren Regelwerk. Die Arbeitsstättenregel ASR A4.2 verlangt ab mehr als 10 gleichzeitig Beschäftigten einen Pausenraum von mindestens 6 m² und mindestens 1 m² je Nutzer (Stand 2026). Die Tabelle fasst die relevanten Vorgaben zusammen.

Regeln für Teeküchen und Pausenräume im Betrieb: Regelwerk und Kernvorgabe, Stand 2026
RegelwerkWorum es gehtKernvorgabe
ASR A4.2 (Pausenräume)Pausenraum-Pflicht in ArbeitsstättenPflicht ab mehr als 10 Beschäftigten; mindestens 6 m² und mindestens 1 m² je gleichzeitigem Nutzer
DGUV Regel 110-003Arbeiten in KüchenbetriebenRutschhemmung der Klasse R10 für den Bodenbelag von Auftau- und Teeküchen
§ 36 MBO (Musterbauordnung)Baurechtliche Einordnung von RäumenAnforderungen an Aufenthaltsräume; Teeküche nicht im notwendigen Flur, Umsetzung nach Landesbauordnung
DIN 18040-2Barrierefreies Planen und BauenBewegungsfläche 120 × 120 cm, mit Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm vor der Küchenzeile

Quellen: ASR A4.2, DGUV Regel 110-003, Musterbauordnung, DIN 18040-2 — Stand 2026. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall liegt beim Betreiber. Die Auswahl des Bodenbelags selbst liegt beim Bauherrn; 1kuechen.de stimmt die Küchenausstattung darauf ab.

Alle Details zur Pflicht, zu den Normen und zu den Kosten einer Büro-Teeküche — inklusive Beispielrechnung — bündelt unsere Themenseite:

Teeküche im Büro: Pflicht, Normen und Kosten

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Was 1kuechen.de liefert und was über Partner kommt

Für die Planungssicherheit gilt eine klare Abgrenzung: 1kuechen.de liefert die möbelseitige Ausstattung von Teeküchen und Pausenraum-Zeilen samt Planung, Montage durch das eigene Team (Richtwert 120 € je laufendem Meter) und Anschluss von Wasser, Abwasser und Elektro (Richtwert 290 €). Die gewerbliche Großküchentechnik einer Vollkantine kommt über Fachpartner oder ist bauseits zu stellen (Stand 2026).

Für Betriebe mit mehreren Standorten lohnt sich eine einheitliche Serienausstattung: gleiche Zeilen, gleiche Geräteklasse, wiederholbarer Aufbau. Das vereinfacht Ersatzbeschaffung und Ersatzteilhaltung über Jahre und hält die Bewirtschaftungskosten planbar. Objektkonditionen für Mengen nennen wir nach Freischaltung des Gewerbekontos.

Häufige Fragen zu Kantinen und Betriebsverpflegung

Antworten zur Zielgruppe, zur Pausenraum-Pflicht nach ASR A4.2, zum Leistungsumfang und zur Ausstattung mehrerer Standorte.

Wie groß ist die Zielgruppe für Betriebsverpflegung?
Rund 372.600 Unternehmen in Deutschland haben 10 oder mehr Mitarbeiter (Marktwert, Stand 2026) und fallen damit unter die Pausenraum-Pflicht der Arbeitsstättenregel ASR A4.2. Sie bilden die Kernzielgruppe für Teeküchen, Kaffeeküchen und Betriebsverpflegung, die 1kuechen.de möbelseitig ausstattet und über einen festen Ansprechpartner koordiniert.
Ab wann muss ein Betrieb einen Pausenraum bereitstellen?
Ein Betrieb muss nach der Arbeitsstättenregel ASR A4.2 ab mehr als 10 gleichzeitig Beschäftigten einen Pausenraum bereitstellen (Stand 2026). Der Raum muss mindestens 6 m² groß sein und je gleichzeitigem Nutzer mindestens 1 m² Grundfläche bieten; die Küchenzeile kommt flächenmäßig hinzu. Die konkrete Auslegung hängt von der Belegungsplanung des Betriebs ab.
Wie groß muss ein Pausenraum mit Teeküche sein?
Ein Pausenraum muss nach der Arbeitsstättenregel ASR A4.2 mindestens 6 m² groß sein und je gleichzeitigem Nutzer mindestens 1 m² Grundfläche bieten (Stand 2026); die Fläche der Küchenzeile kommt hinzu. Die Pflicht greift ab mehr als 10 gleichzeitig Beschäftigten. Die genaue Auslegung richtet sich nach der Belegungsplanung des Betriebs.
Was liefert 1kuechen.de für eine Betriebsküche?
1kuechen.de liefert die möbelseitige Ausstattung von Teeküchen, Kaffeeküchen und Pausenraum-Zeilen: Unter- und Oberschränke, Arbeitsflächen, Spülen und Einbaugeräte, ab einem Meterpreis von 600 bis 900 € ohne Geräte (Richtwert, verbindlich nach Aufmaß, Stand 2026). Gewerbliche Großküchentechnik für Vollküchen kommt über Fachpartner oder ist bauseits zu stellen; ein darüber hinausgehender Leistungsumfang wird nicht beworben.
Welche Vorschriften gelten für die Teeküche im Büro?
Für die Teeküche im Büro gelten vor allem die Arbeitsstättenregel ASR A4.2 für Pausenräume, die DGUV Regel 110-003 zur Rutschhemmung R10 des Bodens und § 36 der Musterbauordnung für die baurechtliche Einordnung (Stand 2026). Ab mehr als 10 gleichzeitig Beschäftigten ist ein Pausenraum bereitzustellen. Details erläutert die Themenseite zur Teeküche im Büro.
Wie werden mehrere Standorte einheitlich ausgestattet?
Mehrere Standorte stattet 1kuechen.de mit einer einheitlichen Serienausstattung aus, koordiniert über einen festen Ansprechpartner. Nach Eingang des Gewerbenachweises erfolgt die Prüfung binnen 24 Stunden an Werktagen. Die Lieferzeit beträgt 4 bis 8 Wochen ab Auftragsbestätigung; die Montage übernimmt das eigene Team zum Richtwert von 120 € je laufendem Meter (Stand 2026).

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Lieferung 89–229 € · Montage 120 € je lfm · Wasser- und Elektroanschluss 290 € · Altküche abbauen und entsorgen 350 €. Richtwerte, verbindlich nach Aufmaß.

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